2490 Ebenfurth: Gemütliche 2-Zimmerwohnung Nähe Wiener Neustadt und Neufeldersee

DIE WOHNUNG

Diese hübsche 2-Zimmerwohnung befindet sich in einem wärmegedämmten Neubau in Ebenfurth in Niederösterreich. Die Wohnung befindet sich im 3. Stock ohne Lift.

Die Wohnung gliedert sich wie folgt:

  • Vorraum
  • Küche mit Essplatz
  • Bad mit Dusche
  • WC
  • Wohnzimmer 18 m2 (Durchgangszimmer)
  • Schlafzimmer 15m2
  • Kellerabteil ca 4 m2 wird mitvermietet.

Die Zimmer haben Echtholzparkett. Die Wohnung verfügt über neuere Kunststofffenster.

Geheizt wird mit Gasetagenheizung.

Nichtraucherwohnung.

Energieausweis angefragt!

LAGE

In unmittelbarer Umgebung des Hauses gibt es 3 Supermärkte, die Bahnstation ist in Fußgehweite. Mit dem Rad ist man in 5 Minuten am schönen Neufeldersee (2 km). Schule und Kindergarten sind ebenfalls zu Fuß erreichbar.

Mit Bahn oder Auto erreicht man Wiener Neustadt in ca 15 Minuten, Wien in 45 Minuten.

SONSTIGES

Bitte geben Sie bei Anfragen Ihren vollen Namen und Ihre Telefonnummer bekannt.

Provisionspflichtiger Verkauf: 3% + 20% USt

Die Wohnung kann auch um 635 EUR/Monat angemietet werden.

RECHTSBELEHRUNG

Wir weisen darauf hin, dass für einen Verbraucher bei Abschluss eines Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins, Bekanntgabe der Objektadresse), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen. Sollte der Verbraucher die Suchkriterien ändern (Erweiterung oder Änderung der Suche), führt dies nicht zu einer Novation des Maklervertrages und die Belehrung wird konkludent auf alle weiteren Angebote angewendet. Sie wünschen ein vorzeitiges Tätigwerden durch Urban Homes and Cookies GmbH (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist? In diesem Fall nehmen Sie zur Kenntnis, daß Sie bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verlieren. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.

Kontaktformular

Hard Facts

Objektinformationen

  • Objekttyp: Wohnung
  • Bautyp: Neubau
  • Zustand: Sehr gut/gut
  • Wohnfläche: 49 m²
  • Zimmer: 2
  • Stockwerk: 3
  • Heizung: Etagenheizung
  • Böden: Holz
  • Verfügbar: ab sofort

Preisinformationen

  • Kaufpreis: €127.300
  • Maklerprovision: 3% + 20% USt

Kontakt

Urban Homes and Cookies GmbH
Dr. Natterergasse 6/3/7
1020 Wien

+43/69981169446

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